Tourismus – Freizeitanlagen - Messbarkeit der Attraktivität
Die Messbarkeit der Attraktivität ist die Grundvoraussetzung für deren Vergleichbarkeit. Die Besucherzahl ist kein geeigneter Maßstab für die Messung der Attraktivität, denn ein relativ unattraktives Angebot kann die selbe Besucherzahl erzielen, wie ein vergleichsweise attraktives, wenn ersteres ein großes Einzugsgebiet ohne Wettbewerber bedient und letzteres sich gegen mehrere Konkurrenten in einem kleinen Einzugsgebiet behaupten muss.
Die Attraktivität wird vielmehr über das Angebotsspektrum und die Qualität der entsprechenden Freizeitanlage definiert, bei Freizeitparks z.B. durch folgende Aspekte:
- Umfang, Art und Gestaltung Attraktionen
- Shows & Events
- Sauberkeit
- Übersichtlichkeit, Wegweisung
- Kompetenz und Freundlichkeit Personal
- Serviceangebote
- Mitmachangebote
- Gastronomie
- Gestaltung der Zufahrt, der Parkplätze
- Ruhezonen im Park
- Preis-/Leistungsverhältnis.
An der Stelle der im Einzugsgebiet des zu untersuchenden Standortes verorteten Punkte der Wettbewerberstandorte kann damit eine zweite Dimension eingezogen werden: Säulen in Höhe der Attraktivität. Die Abbildung rechts stellt diesen Schritt schematisch dar.
[weiter]







